ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG – FOURCODE
WICHTIG! BITTE AUFMERKSAM LESEN: Dieser Vertrag ist ein rechtskräftiger Vertrag
zwischen Ihnen (entweder (a) einem Einzelbenutzer oder (b) einem Unternehmen) („Sie“)) und der
(nachstehend genannten) Vertragspartnerin. der Fa. FOURCODE, Edemissen. Der Vertrag gilt für alle
Leistungen und alle von der FOURCODE erstellten Web-Leistungen. Dieses umfasst sämtliche
zugehörigen Medien, Druckmaterialien und elektronische Dokumentation sowie für Sie entwickelte
Software (künftig die „Software“).
Durch Klicken auf die Schaltfläche „AKZEPTIEREN“, durch Öffnen des Softwarepakets bzw.
durch Kopieren, Herunterladen, Aufrufen oder sonstige Verwendung der Software erklären Sie sich mit den
Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden und versichern, dass Sie autorisiert sind, diesem Vertrag im
Namen Ihres Unternehmens (sofern für ein solches tätig) zuzustimmen. Wenn Sie nicht an die
Bestimmungen dieses Vertrags gebunden sein möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche „NICHT
AKZEPTIEREN“, und installieren, starten bzw. verwenden Sie die Software nicht.
Der Begriff „Vertragspartnerin“ bedeutet in diesem Vertrag die Firma FOURCODE UG
(haftungsbeschränkt), Edemissen, Deutschland.
A. DEMOVERSION DER SOFTWARE
Wenn Sie Software – unabhängig von ihrer Kennzeichnung – zu Testzwecken erhalten
haben, ist die Verwendung der Software im Funktionsumfang ggf. eingeschränkt.
- Leistungsgewährung
FOURCODE gewährt Ihnen eine begrenzte, persönliche, für die interne Verwendung bestimmte,
einfache und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zu dem Zweck, die
Eignung der Software für Ihre internen Geschäftsbedürfnisse während des Testzeitraums zu
beurteilen. Sie dürfen die Software während des Testzeitraums nicht zur Erstellung von
Computersoftware, Werbung oder auf sonstige Weise für den öffentlichen Vertrieb oder zu anderen
kommerziellen Zwecken einsetzen. Diese Lizenz kann jederzeit nach entsprechender Benachrichtigung von
FOURCODE gekündigt werden und endet automatisch (ohne entsprechende Ankündigung), sobald einer der
folgenden Fälle eintritt: (a) Ihre Überprüfung der Software ist abgeschlossen oder (b) der
Testzeitraum ist abgelaufen.
- Software mit eingeschränkten Funktionen Teile der Vollversion der Software sind
möglicherweise nicht verfügbar oder nicht verwendbar. Die vollständige Nutzung der
Software kann durch technologische Schutzmechanismen eingeschränkt sein.
- Gewährleistungsausschluss DIE SOFTWARE WIRD NUR ZU EVALUIERUNGSZWECKEN UND OHNE
MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. FOURCODE SCHLIESST SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN,
EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, AUSSCHLIESSLICH AUS. Der
Gewährleistungsausschluss erfolgt nicht für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit entstehen oder die Verletzung oder Tötung von Personen zur Folge haben.
- Haftungsbeschränkung UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IST FOURCODE ZUR LEISTUNG VON
SCHADENSERSATZ (unter oben genannter Maßgabe) VERPFLICHTET UND HAFTET NICHT FÜR
GEWINNAUSFÄLLE ODER DATENVERLUSTE ODER ANDERE BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER DER NICHTVERFÜGBARKEIT DER SOFTWARE ODER VON
MITGELIEFERTEN DATEN ERGEBEN HABEN, SELBST WENN DIE FOURCODE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT AUCH GEGENÜBER DRITTEN.
- HANDELSVERSION DER SOFTWARE
Wenn Sie Software in der Handelsversion durch Herunterladen oder auf sonstigem Wege erhalten haben
oder diese nutzen können, entspricht der Funktionsumfang der Darstellung der entsprechenden Version
in der Beschreibung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem entsprechend erworbenen Paket. In diesem
Fall schließen Sie einen Vertrag mit folgendem Inhalt ab:
Diese Vertragsbedingungen finden Anwendung auf zwischen dem Kunden (nachfolgend „Nutzer“) und
FOURCODE UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in 31234 Edemissen (nachfolgend „FOURCODE“)
abgeschlossenen Verträge,
insbesondere Kaufverträge über Software sowie für Verträge über die Gewährung
von Nutzungslizenzen für Web-Applikationen (nachfolgend "Leistung") sowie Apps für Tablet und
Smartphone (nachfolgend "Leistung"). Diese Bedingungen ergänzen die vorrangigen Vereinbarungen aus dem
jeweiligen Kauf- bzw. Lizenz- oder Nutzungsvertrag.
- Der Nutzer erwirbt von FOURCODE die im Auftragsformular / Angebot näher bezeichnete Software bzw.
das Nutzungsrecht der Leistung unter den in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsbedingungen.
- Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil des Vertrages.
- a. FOURCODE liefert eine reine Werbeleistung für Ihre Homepage und die gewünschten und
vereinbarten Nebenleistungen, bei der sämtliche Parameter vom jeweiligen Nutzer vorgegeben sind.
Soweit Parameter bereits im Programm eingesetzt sind, dienen diese nur als Beispiel und sind vom Nutzer
vor Beginn der Nutzung durch die eigenen Parameter zu ersetzen.
- Belehrungen und Hinweise in den Texten oder der ggf. erzeugten Datei (PDF) sind lediglich beispielhafte
Darstellungen und durch den Nutzer durch die gewünschten Formulierungen, Darstellungen, Hinweise
bzw. Belehrungen etc. zu ersetzen. Der Nutzer verpflichtet sich, diese vor Anwendung der Software auf
eigene Kosten und Risiko zu prüfen und FOURCODE bei gewünschter Einarbeitung von eigenen
Erklärungen in das Programm die entsprechenden Vorgaben zu machen. Sämtliche
diesbezüglich notwendigen Erklärungen gegenüber den Vertragspartnern des Nutzers (bzw.
deren Vertriebspartnern) sind vom Nutzer selbst in eigener Verantwortung vorzunehmen. Ebensolches gilt
für die Hinweise auf Prospekte, Haftungsbeschränkungen und Geschäftsbedingungen des
Nutzers.
- Formulierungen im Programm oder der erzeugten PDF sind rein umgangssprachliche Benennungen. Die
rechtlich erforderlichen Benennungen überprüft der Nutzer und gibt diese FOURCODE vor.
- FOURCODE haftet nicht für Ansprüche Dritter, die gegen den Nutzer dadurch entstehen, dass
Parameter unrichtig oder nicht verwendet werden, vorgenommene Belehrungen, Verweise,
Haftungsbeschränkungen o.Ä. nicht oder nicht ausreichend erfolgten oder Benennungen
unzulässig oder irreführend oder sonst fehlerhaft verwendet wurden.
- Für die Beschaffenheit der von FOURCODE gelieferten Software/Leistung ist die bei
Versand/Bereitstellung der Vertragsgegenstände gültige und dem Nutzer vor Vertragsschluss zur
Verfügung stehende Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich. Eine darüber
hinausgehende Beschaffenheit der Leistung schuldet FOURCODE nicht. Eine solche Verpflichtung kann der
Nutzer insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software/Leistung in öffentlichen
Äußerungen oder in der Werbung von FOURCODE und/oder des Herstellers, sowie deren
Angestellten oder Vertriebspartner herleiten, es sei denn, FOURCODE hat die darüber hinausgehende
Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- Soweit Angestellte von FOURCODE vor Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie
durch die Geschäftsleitung von FOURCODE schriftlich bestätigt werden.
- a. FOURCODE räumt dem Nutzer ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den
gekauften Vertragsgegenständen (s.a. §8 Ziff.1) zur Einzel- und Mehrplatznutzung ein.
- Die Nutzungsmöglichkeit der Web-Applikation und der Apps für Smartphone und Tablet ist
zeitlich beschränkt auf den Zeitraum, für den tatsächlich die vereinbarte Zahlung durch
den Nutzer erfolgt ist. Das Nähere regelt der Lizenzvertrag.
- Diese Nutzungsrechte dürfen gleichzeitig nur von maximal der Anzahl natürlicher Personen
ausgeübt werden, für die der Nutzer den Kaufpreis gem. § 3 entrichtet hat. Im Falle der
Mehrnutzung gilt § 3 Ziff. 3.
- Bei Web-Applikationen ist der Nutzer nicht berechtigt, eine höhere Anzahl von Usern anzulegen, als
im Lizenzvertrag vereinbart. Ein User-Acount darf nur jeweils von einem User genutzt werden. Das
Passwort für den jeweiligen Account darf vom berechtigten User oder dem Nutzer nicht an Dritte
weitergegeben werden. Gleiches gilt für Smartphone- und Tablet-Apps.
- Der Nutzer darf die Software/Leistung nur zu dem vereinbarten Zweck einsetzen, nämlich für den
vertraglich vereinbarten Zweck. Die gewerbliche Weitervermietung oder Nutzungsüberlassung an Dritte
ist generell untersagt. Die sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte regelt
§ 6.
- Vervielfältigungen der Software/Leistung sind unzulässig. Der Nutzer darf von der Software
Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf
beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des
Originaldatenträgers zu versehen.
- Hat der Nutzer die Software im Wege des Online-Downloads erworben, ist er berechtigt, die Software bei
Weitergabe nach § 6 auf einen Datenträger zu kopieren. Im Übrigen ergibt sich das Recht
von FOURCODE an der Online-Kopie in gleicher Weise, als hätte der Nutzer die Software auf
Datenträger erhalten.
- Der Nutzer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software i.S. des
§ 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Änderungen
am Quellcode durch den Nutzer sind grundsätzlich untersagt. Wenn der Nutzer selbst Fehler erkennt,
hat er diese unverzüglich an FOURCODE zu melden. FOURCODE erhält zweimal die Gelegenheit, den
Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
- Der Nutzer ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt und
erst, wenn FOURCODE nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten
und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und
Software herzustellen.
- Überlässt FOURCODE dem Nutzer Updates oder Upgrades, die den früher überlassenen
Vertragsgegenstand (,,Altsoftware“) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser
Vereinbarung. Stellt FOURCODE eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes zur Verfügung, so
erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Nutzers nach diesem Vertrag auch ohne
ausdrückliches Rückgabeverlangen von FOURCODE, sobald der Nutzer die neue Software nutzt.
- Die Nutzung der Software/Leistung ist personengebunden. Die gleichzeitige Nutzung durch eine Person auf
verschiedenen Rechnern (z.B. PC, Laptop) der für diese Art vorgesehenen Version der Software ist
gestattet.
- Eine Benutzung der Software/einer Lizenz durch mehrere Personen ist nur dann gestattet, wenn die Lizenz
von diesen auf demselben Gerät genutzt wird. Befindet sich die Software/Lizenz nach Maßgabe
von Ziff. 9 auf mehreren Geräten, ist eine Nutzung durch mehrere Personen untersagt.
- Für andere Hardware (z.B. Tablet, Smartphone) ist die Nutzung ausdrücklich untersagt, soweit
nicht eine entsprechende zusätzliche kostenpflichtige Lizenz für Geräte dieser Art
erworben wurde. Für die Nutzung dieser Lizenzen gelten die vorstehenden Vereinbarungen
entsprechend.
- 3 Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
- Der Kaufpreis für die Software/Lizenz ist auf dem Angebot / Auftragsformular benannt. Ist dieses
nicht der Fall erfolgt der Kauf zum Preis der jeweils aktuellen Preisliste.
- Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar mit Rechnungsstellung, jedoch nicht vor Lieferung der
Vertragsgegenstände. Bei Produkten, deren Bereitstellung zum Abruf im Netz erfolgt (Download), ist
der Kaufpreis vor der Freischaltung fällig. Die Freischaltung erfolgt erst nach endgültigem
Zahlungseingang des vollständigen vereinbarten Preises.
- Der Nutzer ist zu einer Nutzung der Software/Leistung, die über die in diesem Vertrag
eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FOURCODE
berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zustimmung (insbesondere beim gleichzeitigen Einsatz einer
größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist FOURCODE berechtigt, den für die weiter
gehende Nutzung anfallenden Betrag gem. der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste von FOURCODE in
Rechnung zu stellen, soweit der Nutzer nicht einen wesentlich niedrigeren Schaden von FOURCODE
nachweist. Weitergehende außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Preise für Lieferungen schließen Transport und Verpackung bei körperlichem Versand
ein. Bei Bereitstellung zum Abruf über ein Netz trägt FOURCODE die Kosten dafür, die
Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Nutzer die Kosten für den Abruf.
- Gegen die Kaufpreisforderung und Forderungen aus Dienstleistungen, Lizenzen sowie Forderungen für
den Erwerb der Apps ist eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung des Nutzers nicht unstreitig, vorläufig vollstreckbar
gerichtlich oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Für die Installation der Software unterstützt FOURCODE den Nutzer kostenlos im Rahmen einer
Fernwartung bis zu einer Gesamthöchstdauer von 60 Min einschließlich einer ersten Einweisung.
Auf Wunsch des Nutzers übernimmt FOURCODE die Installation der Software auf der Basis einer
gesondert abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten bzw. individuellen
Preisvereinbarung.
- Für Web-Applikationen erfolgt eine Produkteinweisung unentgeltlich bis zu 60 Minuten.
- Einweisung, Pflege und Schulung leistet FOURCODE nach gesonderter Vereinbarung auf der Basis der jeweils
anwendbaren Preislisten bzw. individuellen Preisvereinbarung.
- 5 Schutz der Software/Lizenz
- Soweit nicht dem Nutzer nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle
Rechte an den Vertragsgegenständen (und aller vom Nutzer angefertigter Kopien) – insbesondere
das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte –
ausschließlich FOURCODE zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände
durch FOURCODE. Das Eigentum des Nutzers an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt
unberührt.
- Der Nutzer wird die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch
auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände (gleich ob unverändert oder umgearbeitet)
Dritten nur nachvorheriger schriftlicher Zustimmung von FOURCODE zugänglich machen. Als Dritte
gelten nicht die Angestellten des Nutzers sowie sonstige Personen, die sich zur
vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Nutzer aufhalten. § 6 bleibt
unberührt.
- Der Nutzer darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger
und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen oder ihnen
den Zugang ermöglichen. Die vorübergehende Überlassung der Nutzung an Dritte ist
untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form
überlassen werden.
- Jede Weitergabe der Vertragsgegenstände oder die Gewährung des Zugangs bedarf der
schriftlichen Zustimmung von FOURCODE. Diese erteilt die Zustimmung, wenn
- der Nutzer FOURCODE schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem
Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und
- der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber dem FOURCODE mit den hier vereinbarten
Geschäftsbedingungen erklärt hat.
- 7 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Nutzers
- Der Nutzer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software/Leistung informiert und
trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über
Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von FOURCODE bzw. durch fachkundige
Dritte auf Grund gesonderter Vereinbarung beraten lassen.
- Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der
zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard-
und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des
Nutzers.
- Der Nutzer testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf
Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die
er im Rahmen der Gewährleistung und der Updates/Upgrades erhält.
- Der Nutzer beachtet die von FOURCODE für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen
Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet unter www.FOURCODE.de zugänglichen Webseiten über aktuelle
Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.
- Soweit FOURCODE über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere
Leistungspflichten obliegen, wirkt der Nutzer hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem
er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen
zur Verfügung stellt.
- Der Nutzer gewährt FOURCODE zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den Vertragsgegenständen,
nach Wahl des Nutzers unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. FOURCODE ist berechtigt zu
prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses
Vertrages genutzt werden. Zu diesem Zweck darf er vom Nutzer Auskunft verlangen, insbesondere über
Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, sowie die Hard- und Software des Nutzers
prüfen. FOURCODE ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den
Geschäftsräumen des Nutzers zu gewähren.
- Der Nutzer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise
nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose,
regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
Bei der Nutzung von Web-Applikationen speichert der Nutzer alle vom ihm durchgeführten Berechnungen
(PDF-Dokumente) in eigener Verantwortung auf seinem Datenträger.
- Soweit der Nutzer nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf FOURCODE davon ausgehen, dass alle
Daten des Nutzers, mit denen er in Berührung kommen kann, gesichert sind.
- Der Nutzer trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
- 8 Liefer- und Leistungszeit, höhere Gewalt
- Die Software/Leistung wird mangels anderer Absprache als Basispaket (Grundversion) als Download zur
Verfügung gestellt. Nach der Installation sowie der Produktfreischaltung erfolgt per Life-Update
eine Aktualisierung auf die aktuelle Version. Diese Version ist der Vertragsgegenstand.
- Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand
der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die FOURCODE Software und Anwendungsdokumentation dem
Transporteur übergibt, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt
ist und dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird. Wird die Software nach Gefahrübergang
beschädigt oder zerstört, liefert FOURCODE gegen Erstattung der Kopier- und Versandkosten
Ersatz.
- Solange FOURCODE:
- auf die Mitwirkung oder Informationen des Nutzers wartet oder
- durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von FOURCODE (im letzteren Fall
jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzliche
Verbote oder andere unverschuldete Umstände in seinen Leistungen behindert ist (,,höhere
Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene
Anlaufzeit nach Ende der Behinderung(,,Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die
Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. FOURCODE teilt dem Nutzer derartige Behinderungen und
ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen
länger als 3 Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.
- FOURCODE haftet nicht für den Ausfall oder Übertragungseinschränkungen des Internets beim
Download.
- 9 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Nutzer übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von FOURCODE in Durchführung
dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
- 10 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung
- FOURCODE leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der
Vertragsgegenstände gem. § 1 und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im
vertraglichen Umfang durch den Nutzer keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die
Freiheit der Vertragsgegenstände von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen den
Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne
ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Nutzer seinen
Geschäftssitz hat.
- FOURCODE leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu
überlässt sie nach ihrer Wahl dem Nutzer einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder
beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn FOURCODE dem Nutzer zumutbare
Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln leistet
FOURCODE zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft sie nach ihrer Wahl dem
Nutzer eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten
Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen
Vertragsgegenständen. FOURCODE ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu
machen, dass der Nutzer zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
- Der Nutzer ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der
vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen
Nachteilen führt.
- Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Nutzer berechtigt, angemessene Nachfrist zur
Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen,
dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten
und/oder Schadensersatz zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann
der Nutzer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, außer es liegt ein
unerheblicher Mangel vor. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels
leistet der FOURCODE im Rahmen der in § 11 festgelegten Grenzen. Die FOURCODE kann nach Ablauf
einer gem. Satz 1 gesetzten Fristverlangen, dass der Nutzer seine aus dem Fristablauf resultierenden
Rechte binnen zwei Wochennach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht
auf FOURCODE über.
- Erbringt FOURCODE Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so
kann sie hierfür Vergütung entsprechend ihrer üblichen Sätze verlangen. Das gilt
insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht FOURCODE zuzurechnen ist. Zu vergüten
ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von FOURCODE, der dadurch entsteht, dass der Nutzer seinen
Pflichten gem. § 7 nichtordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Behaupten Dritte Ansprüche, die den Nutzer hindern, die ihm vertraglich eingeräumten
Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Nutzer FOURCODE unverzüglich schriftlich und
umfassend. Er ermächtigt FOURCODE hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und
außergerichtlich allein zu führen. Wird der Erwerber verklagt, stimmt er sich mit FOURCODE ab
und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor.
FOURCODE ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Nutzer von allen mit
der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen
pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
- Aus sonstigen Pflichtverletzungen von FOURCODE kann der Nutzer Rechte nur herleiten, wenn er diese
gegenüber FOURCODE schriftlich gerügt und ihr eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat.
Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in §§ 10, 11 festgelegten
Grenzen.
- Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und
beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Nutzers hiervon) der
Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art,
gegenüber FOURCODE. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FOURCODE, bei arglistigem
Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1
Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen,
ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet FOURCODE Schadensersatz
ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:
- bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die FOURCODE eine
Garantie übernommen hat;
- bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte
Pflicht verhindert werden sollte;
- in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der
Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung
für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei
der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- FOURCODE bleibt der Einwand des Mitverschuldens (z.B. aus § 7) unbenommen.
- Bei Verlust von Daten, die nachweislich auf einem Fehler des Kaufgegenstandes beruhen, haftet FOURCODE
nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei
ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer erforderlich und nachgewiesen ist. Bei
leichter Fahrlässigkeit der FOURCODE tritt diese Haftung nur ein, wenn der Nutzer vor der zum
Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung
durchgeführt hat.
Bei Verlust von Daten bei der Nutzung der Web-Applikation ist die Haftung der FOURCODE auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Die vorgenannten Datensicherungspflichten des Nutzers bestehen
entsprechend.
- Für die Verjährungsfrist gilt § 10 Ziff. 8 entsprechend, mit der Maßgabe, dass
für Ansprüche nach Ziff. 1 a) und Ziff. 2 die gesetzliche Verjährungsfrist gilt. Die
Verjährungsfrist gem. Satz 1 beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie
tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
- Dem Nutzer ist bekannt, dass er bei der Verwendung der Software und den damit erstellten Leistungen
für Dritte (z.B. Endkunden, insbesondere Verbrauchern) diesen gegenüber erhebliche
Aufklärungs- Beratungs- und Dokumentationspflichten hat. Diese sind allein Sache des Nutzers und
nicht Gegenstand der Lieferung oder Nutzung des Vertragsgenstandes. FOURCODE haftet nicht für
Ansprüche Dritter gegen den Nutzer, es sei denn, FOURCODE hat diese vorsätzlich oder grob
fahrlässig verschuldet.
- Die Vorgabe von Erklärungen gegenüber dem Dritten im Hinblick auf die Nutzung der WEB-Inhalte
erfolgt nur beispielhaft ohne Gewähr für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit.
Die rechtlich notwendigen Hinweise und Belehrungen des Nutzers gegenüber seinen Kunden werden
ausschließlich vom Nutzer erarbeitet und der FOURCODE vorgegeben. Diese pflegt die Texte auf
Risiko des Nutzers ein. Verweise auf Prospekte, Geschäftsbedingungen und ähnliche
Haftungsbeschränkungen liegen allein in der Verantwortung und Ausführung des/durch den Nutzer.
- 12 Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und –durchführung
erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(,,Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu
behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Zu den
Betriebsgeheimnissen der FOURCODE gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach diesem
Vertrag erbrachten Leistungen.
- Der Nutzer wird Vertragsgegenstände Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen,
soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird
alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte von
FOURCODE an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese
Personen zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziff. 1 verpflichten, soweit
die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in
vorstehendem Umfang verpflichtet sind.
- Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, deren Nutzung oder
Weitergabe auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
- FOURCODE hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihr Zugang zum Betrieb oder zu
Hard- und Software des Nutzers gewährt wird. Sie stellt sicher, dass ihre Erfüllungsgehilfen
diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet sie sie vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit auf das Datengeheimnis. FOURCODE bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung
personenbezogener Daten im Auftrag des Nutzers. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten
nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von FOURCODE. Die
personenbezogenen Daten werden von FOURCODE in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen behandelt.
- 13 Ende des Nutzungsrechts an den Vertragsgegenständen, Kündigung, Einstellung der
Leistung, Datenverlust des Nutzers
- In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B. durch Rücktritt,
Nachlieferung) gibt der Nutzer alle Lieferungen der Vertragsgegenstände unverzüglich heraus
und löscht/deinstalliert das Programm und sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu
längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. § 2 bleibt unberührt. Die Erledigung versichert
er schriftlich gegenüber FOURCODE.
- Die Kündigung des Vertrages ist (nach Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit) mit einer Frist von 6
Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
- Bei Web-Applikationen ist FOURCODE berechtigt, den Zugriff des Nutzers auf den Server ohne
Vorankündigung zu unterbinden, wenn die Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr durch den Nutzer
nicht erfolgt und nach Aufforderung die Zahlung durch den Nutzer nicht binnen einer Frist von 5
Werktagen nach Fälligkeit nebst Zinsen und Kosten bewirkt ist. Dem Nutzer ist bekannt, dass im
Falle der Sperrung der Web-Applikation auf dem Server auch die Apps auf Smartphone und Tablet
außer Funktion sind.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere auch, wenn die jeweilige Lizenzgebühr zur Fälligkeit
trotz Mahnung nicht entrichtet wird, wenn mehr User angelegt werden, als vereinbart oder wenn der Nutzer
oder ein von ihm Beauftragter oder sonst für ihn tätiger Dritter Passwörter an weitere
User herausgibt, ohne dieses vorher bei FOURCODE anzumelden und/oder die Zustimmung von FOURCODE
erhalten zu haben. Die Kündigung kann auch per E-Mail erfolgen.
- Im Falle des Ablaufs des Vertrages oder der fristlosen Kündigung ist FOURCODE berechtigt, den
Zugang zum Server der Web-Applikation ohne Ankündigung zu sperren.
- FOURCODE ist berechtigt, sämtliche Daten und Informationen des Nutzers und seiner User vier Wochen
nach Vertragsbeendigung zu löschen. FOURCODE ist nicht zur Datensicherung verpflichtet.
- 14 Firmenname/ Referenzliste
Die FOURCODE ist berechtigt, Ihre Firma in eine Kundenliste/ Referenzliste der
FOURCODE aufzunehmen. Dieser darf als Referenz Dritten gegenüber genannt werden und auf der
Homepage www.FOURCODE.de veröffentlicht werden, soweit ein
wirksamer Vertrag über Software/Lizenz(en) zustande gekommen ist.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist der Geschäftssitz von FOURCODE. Klagt FOURCODE, ist sie auch berechtigt, den
Gerichtsstand am Sitz des Nutzers zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen
Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt
unberührt.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige
Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen
§§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten
wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle
einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
Endbenutzer-Vertrag ( FOURCODE Juli 2022)